Zeitungsartikel vom 06. Februar in der Thurgauer Zeitung
Motion „Standesinitiative: Die Zeit ist reif – eine Einheitskrankenkasse im Thurgau“
Der Regierungsrat wird beauftragt, gemäss Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung folgende Thurgauer Standesinitiative einzureichen:
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau fordert die Bundesversammlung auf, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (BG über die Krankenversicherung und die darauf basierenden Verordnungen und Erlasse) so zu ändern, dass es den Kantonen ermöglicht wird, eine kantonale Einheitskrankenkasse zu schaffen.
Begründung
Die Kosten für die Krankenkassenprämien steigen stetig an. Im Thurgau stieg die durchschnittliche Krankenkassenprämie 2024 um 28 Franken auf 322.60 Franken gegenüber dem Vorjahr. Das sind 9,5 Prozent mehr, was sogar über dem Schweizer Durchschnitt von 8,7 Prozent liegt. Diese Kosten stellen für viele Haushalte eine grosse finanzielle Belastung dar und können zusammen mit den ebenfalls steigenden Grundhaushaltskosten kaum mehr getragen werden.
Die Kantone können mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV) zwar die finanziellen Folgen für die Bevölkerung mindern, aber den stetig steigenden Gesundheitskosten wird mit dieser «Pflästerlipolitik» nichts entgegengesetzt.
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, der vermeintlich für tiefere Prämien sorgen sollte, hat nicht den gewünschten Effekt gebracht. Die zahlreichen Krankenkassenwechsel durch die Versicherten verursachen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Franken an administrativen Mehrkosten schweizweit. Eine kantonale Einheitskrankenkasse würde diesen Pseudo-Wettbewerb in der Grundversicherung überflüssig machen. Ein weiterer Spareffekt, nämlich massive Kosteneinsparungen bei Verwaltungs- und Werbekosten käme zu tragen. Einen gewichtigen Vorteil in einer Einheitskrankenkasse sehen wir in der Gesundheitsprävention. Nachhaltige Prävention senkt die Kosten und setzt auf das Gesundsein statt nur auf die Linderung von Krankheit. Am Beispiel der Suva wird seit Jahren deutlich aufgezeigt, dass Prävention wirkungsvoll ist. Im jetzigen System stehen präventive Interventionen im Hintergrund, denn die privaten Krankenkassen haben kein wirkliches betriebswirtschaftliches Interesse, nachhaltig in die Vorsorge zu investieren.
Schliesslich bestünde bei der allfälligen Einführung des monistischen Finanzierungssystems für die stationäre Versorgung weiterhin das Primat der Politik, indem die alleine finanzierende Einheitskrankenkasse unter staatlicher Kontrolle stünde und so nicht im Gegensatz zur staatlichen Spitalplanung träte.
Die Einführung einer Einheitskrankenkasse führt einerseits zu einer Vereinfachung des obligatorischen Krankenversicherungssystems allgemein, andererseits aber auch zu mehr Transparenz und effektiven Kosteneinsparungen, welche den Versicherten direkt zugutekommen werden. Zahlbare Prämien sind wichtige Pfeiler einer sozial ausgestalteten Gesundheitspolitik und -versorgung.
Das Recht auf eine qualitativ hochstehende gesundheitliche Grundversorgung für die Thurgauerinnen und Thurgauer muss der Gewinnmaximierung von einigen wenigen Profiteurinnen vorgehen.
Salmsach, 24.01.2024
SP-Fraktion: Bruggmann Marina, Wiesmann Schätzle Sonja, Auer Jacob, Birk Markus, Brüllmann Markus, Dätwyler Barbara, Hess Linda, Koch Christian, Meier Felix, Müller Elina, Nafzger Martin, Schallenberg Turi, Wohlfender Edith