Nein zur ungerechten CVP-Initiative

Die CVP-Initiative will eine von der Allgemeinheit finanzierte Entlastung der oberen Einkommen. Das geht indirekt zulasten von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen und öffnet ein Steuerschlupfloch – zu diesem unsozialen und teuren Steuergeschenk sagt die SP Thurgau mit 21 zu 0 Stimmen klar Nein.

Ungerechte CVP-Initiative

Die Steuerbefreiung von Familienzulagen mag auf den ersten Blick zwar attraktiv und familienfreundlich erscheinen, ist aber ein Etikettenschwindel: Profitieren würden nämlich in erster Linie reiche Familien. Insbesondere auf Bundesebene würden wegen der Progression nur der obere Mittelstand und Personen mit hohem Einkommen steuerlich entlastet. Denjenigen 50% der Familienhaushalte, die bereits heute keine direkte Bundessteuer bezahlen, würde die Initiative hingegen überhaupt nichts bringen – dabei wären das genau die Familien, die eine Entlastung am dringendsten nötig hätten. Auf kantonaler Ebene könnten sich reiche Familien dank dem Steuergeschenk locker eine Woche Ferien gönnen, während sich eine Mittelstandsfamilie mit einem Zoobesuch zufrieden geben müsste.

Keine Sparprogramme auf Kosten der Familien

Gemäss Botschaft des Bundesrates hätte die Initiative bei Bund und Kantonen happige Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken zur Folge. Angesichts tendenziell leeren Kantonskassen müsste dieser Betrag zwecks Gegenfinanzierung mit Sparmassnahmen andernorts – unter anderem bei der Bildung, bei Prämienverbilligungen oder familienergänzenden Betreuungsangeboten – kompensiert werden. Dieser Abbau des Service public trifft jedoch ausgerechnet die Familien am stärksten, die von der Initiative zum Vornherein am wenigsten oder gar nicht profitieren – nämlich die 50%, die schon heute keine direkte Bundessteuer bezahlen. Die Initiative würde also sogar eine doppelte Umverteilung von unten nach oben bringen.

Kein Schlupfloch wegen Konstruktionsfehler
Die Initianten blenden bewusst aus, dass Kinderzulagen einen Lohnbestandteil darstellen, der vom Arbeitgeber bezahlt wird. Als solcher dürfen sie keine steuerliche Sonderbehandlung erfahren. So wie der Initiativtext formuliert ist, könnten nämlich findige Arbeitgeber die Kinderzulagen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zulasten des eigentlichen Lohns massiv erhöhen und ihnen somit einen möglichst hohen steuerfreien Lohnanteil gewähren.

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