Vorschulische Sprachförderung: Zur Verfassungswidrigkeit des Thurgauer Volksschulgesetzes

Kantonsrat Thurgau: Fraktion SP und Gewerkschaften – Medienmitteilung

SP Thurgau nimmt den Bundesgerichtsentscheid zur vorschulischen Sprachförderung erfreut zur Kenntnis. Die Schulbildung ist ein Grundrecht und sollte jedem Kind unentgeltlich zugänglich sein.

Mit der Botschaft vom 8. Juni 2021 sieht der Regierungsrat die Einführung eines selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung vor. Da sich das selektive Obligatorium nur an Kinder im nicht obligatorischen Schulalter richtet, können die Schulgemeinden von den Eltern einkommensabhängige Beiträge bis maximum 800 Franken erheben. So sah es zumindest die Vorlage des Regierungsrates vor.


Es kam, wie es kommen musste. Am 24.November 2021 führte die SP Kantonsrätin Elina Müller in ihrem Votum in der Debatte zur vorschulischen Sprachförderung im Grossen Rat an, dass ein im Gesetz verankertes Obligatorium, welches explizit als Vorbereitung für die Kindergarten- und Schulzeit verstanden wird, natürlich unter das Grundrecht auf eine unentgeltliche Grundschulbildung fällt. Es gibt gute Gründe, weshalb wir uns in der Schweiz dazu entschieden haben, Schulbildung über die Steuern zu finanzieren und jedem Kind unentgeltlich zugänglich zu machen.


Das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht ist ein wichtiger Bestandteil unserer modernen Schweiz. Wir bestimmen als Gesellschaft, was alles zur obligatorischen Schulbildung gehören soll. Und was dazu gehört, muss für jedes Kind kostenlos sein. Die Mehrheit des Grossen Rates folgte der regierungsrätlichen Fassung, die einen finanziellen Beitrag vorsieht. Unterdessen sprach das Bundesgericht ein Machtwort.


Die Fraktion SP und Gewerkschaften nimmt das Bundesgerichtsurteil erfreut zur Kenntnis. Wir erwarten vom Regierungsrat und Kantonrat, dass in Zukunft sauber legiferiert wird, das heisst, dass die Bundesverfassung, Bundesgesetze und Menschenrechte auch im bürgerlich dominierten Thurgau respektiert werden.


30.08.2023/ für die Fraktion SP und Gewerkschaften
Sonja Wiesmann, 079 367 04 03

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