zum Bundesgerichtsentscheid vom 15.4.15
Wo kommen wir hin, wenn das Volk überall mitredet? So mögen führende Thurgauer gedacht haben, die ein Museumsprojekt für 16 Millionen Franken am Volk vorbei schleusen wollten. Nun sagt das Bundesgericht, was die Verantwortlichen für das Ittinger Debakel hätten wissen müssen: dass bei uns grosse staatliche Aufgaben – ausgenommen dringend nötige – vors Volk gehören.
Damit wurden ernste Bedenken, die Kantonsräte von SP und Grünen erstmals Mitte 2012 äusserten, durch drei Bundesrichter (der gleichen Parteien) bestätigt. Ein Lichtblick für kritische Vertreter aller Parteien, engagierte Vertreter der Kultur- und Bauszene und einen mutigen Anwalt, die nicht wahrhaben wollten, was der Regierungsrat zuerst vorlegte, dann kleinlaut zurückzog und schliesslich trotz rechtlicher Bedenken neu aufgewärmt und konzeptlos vom Parlament durchwinken liess.
Steuergelder für die Renovation eines Gebäudes, das dem Kanton nicht gehört, nebulöse Zahlungen an eine Stiftung, grosse Arbeitsvergaben unter der Hand und alle Entscheidungsgewalt im engsten Dunstkreis der Stiftung: Das Konzept war so wenig transparent wie überzeugend.
Regierungsräte persönlich haftbar zu machen, geht zu weit. Nötig ist aber ihr Eingeständnis, dem dreisten Plan der Stiftung nicht entschlossen begegnet zu sein. Dann gilt es, die Übung geordnet abzubrechen, reinen Tisch zu machen, die Verursacher des Schlamassels nicht noch Geld nachzuwerfen und vorwärts zu blicken: für ein Kunstmuseum, hinter dem der ganze Thurgau mit Freude steht. Den Verantwortlichen der Stiftung sei derweil – im Geist der Kartäuser – Demut und Bescheidenheit empfohlen.
Peter Dransfeld, Kantonsrat SP, Ermatingen