Eigenkapital statt staatliche Leistungen abbauen

Die beiden Fraktionen der Grünen und der SP/Gew fordern ein Umdenken in der kantonalen Finanzpolitik. Weil die Lösung des Problems drängt, haben sich die beiden Fraktionen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Erstens plädieren beide Fraktionen einstimmig für Nicht-Eintreten auf das Sparpaket HG2020, zweitens soll mittels einer Motion ein nachteiliger Artikel im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) geändert werden.

Das Sparpaket LüP2 alias “HG2020” streicht den Departementen, politischen Gemeinden, Schulgemeinden und dritten Leistungserbringern wichtige Beiträge, sodass wichtige Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder von einer anderen Ebene bezahlt werden müssen. Gleichzeitig sitzt der Kanton auf einem überdurchschnittlich hohen Eigenkapital von über 380 Millionen Franken. Ein Artikel im kantonalen Finanzhaushaltsgesetz verhindert, dass in mageren Zeiten darauf zurückgegriffen werden kann. So führt der als “Schuldenbremse” gedachte Gesetzesartikel zu Leistungsabbau auf allen Ebenen, während das Eigenkapital bei Sondereffekten wie einer Ausschüttung der Nationalbank ansteigt, ohne dass der Kanton darauf zugreifen kann. Dies kann keinesfalls Ziel eines vernünftigen Staatshaushaltes sein, der seinen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Leistungen ermöglichen sollte.
Die Motion „Stabilisierung Finanzhaushalt“ fordert nun eine Änderung des §18 des FHG. In Zeiten von knappen Finanzen muss es möglich sein, vermehrt vom Vermögen zu zehren, auch um vorübergehend ein strukturelles Defizit auszugleichen. Damit kann auf einschneidende Sparmassnahmen, wie sie im HG2020 vorgeschlagen wurden, verzichtet werden.
Beide Fraktionen tragen eine nachhaltige Sanierung der Staatsfinanzen mit, aber nur ohne Leistungsabbau. Die in der Motion vorgeschlagene Gesetzesänderung wird sogar vom Regierungsrat empfohlen – allerdings erst nach Abschluss der erneuten Sparrunde. SP und Grüne Thurgau fordern deshalb, alle möglichen Optionen zu diskutieren und das eigentliche Problem nicht erst nach erneutem Leistungsabbau auf Kosten der Bevölkerung zu beheben.

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