“Es ist fünf nach zwölf”

Grossratsgeflüster vom 27. Januar 2021 von Köbi Auer, Kantonsrat Arbon

Zu Beginn der Ratssitzung war Corona zuoberst auf der Traktandenliste. RR Schönholzer distanzierte sich erneut im Namen der Regierung von der südafrikanischen Impfung, Monika Knill informiert über die Situation in den Schulen und Urs Martin ist stolz, das Alain Berset das Impfzentrum MS Thurgau in Romanshorn eröffnet und dass der Thurgau auf der schweizerischen Impftabelle, die Berner überholt haben. Das Härtefallprogramm ist aus Sicht der SP finanziell zu schwach.

Nina Schläfli bringt das in ihrem Votum deutlich zum Ausdruck. Verschiedene Votanten nutzen anschliessend die Bühne für inhaltslose Voten. Nach einer knapp zweistündigen Debatte bringt es ein Redner auf den Punkt: ” Es ist fünf nach zwölf. Wir müssen hören zu reden und abstimmen. Draussen warten Menschen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.” Der Kantonsrat stimmt mit 120:0 dem Härtefallprogramm zu. Die Wahlrochaden bei den Grünen verlief problemlos. KR Toni Kappeler tritt aus der Raumplanungskommission zurück. Als Ersatz wird Karin Bétrisey gewählt. KR Karin Bétrisey tritt aus der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission zurück. Als Ersatz wird KR Gina Rüetschi gewählt.
In der Motion “Übertragung der Ratsdebatten”, welche vom Regierungsrat unterstützt wird, zeigt Turi Schallenberg in seinem Votum die Wichtigkeit dieser Transparenz. So war es klar, dass die Motion mit 94:7 angenommen wird. So schaffen es doch noch viele KR ins Fernsehen. Bei den politischen Gemeinden ist der politzische Diskurs etabliert. Die Stimmbürger debattieren entweder an der Gemeindeversammlung oder werden durch ein Parlament vertreten. Diese Gremien kontrollieren die Vollzugsbehörden und entscheiden. Bei einzelnen Schulgemeinden ist dies nicht so. Marina Bruggmann dazu: “Ich verstehe, dass der Kanton die Autonomie der Schulgemeinden grossschreibt. Eine Überarbeitung der Muster- Gemeinde-ordnung mit konkreten Empfehlungen wäre aber sicherlich ein sinnvoller Schritt. Denn es kann doch nicht sein, dass wenn ich in der Gemeinde A wohne, ich andere politische Rechte habe, als in der Gemeinde B.”

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