Kein Geld von der SNB für 2024 – dafür Finanzkrise und höhere Schulden im Thurgau

Medienmitteilung | Quartalsergebnis der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Der heute von der SNB publizierte Gewinn für die ersten 9 Monate ist mit 1,7 Milliarden Schweizer Franken nicht ausreichend für eine Gewinnausschüttung an die Kantone. Der SNB-Gewinn müsste im Geschäftsjahr 2023 für eine solche Ausschüttung mindestens 50 Milliarden Franken betragen – davon sind wir weit entfernt. Der Kanton Thurgau kann zum zweiten Mal hintereinander nicht mit einer SNB-Gewinnüberweisung rechnen.

Die SP verlangt eine nachhaltige, stabile und gerechte Finanzpolitik. Die aggressiven Steuersenkungen belasten die Thurgauer Staatsfinanzen.

Der Regierungsrat hat für die Jahre 2024 – 2027 katastrophale Zahlen vorgelegt. Er rechnet für diesen Zeitraum mit einem Verlust von rund 214 Millionen Schweizer Franken (Mio. CHF). Für 2024 wird mit -86,8 Mio. CHF Verlust gerechnet. In diesen Zahlen ist eine SNB-Gewinnüberweisung von 21,6 Mio. CHF eingerechnet, diese wird aber ausfallen. Der Verlust 2024 steigt so auf 108,3 Mio. CHF. Folge: Wegen dieser Verluste muss sich der Kanton enorm verschulden. Bis zu 450 Mio. CHF zusätzliche Schulden sind bis 2027 geplant. Der Thurgau wird zu einem Schuldenkanton. Eine Hauptursache sind die Steuerfusssenkungen in den letzten Jahren. Der Kanton hält die Vorgaben für die Ausgaben ein – es klemmt bei den Einnahmen.

Der Thurgau wird zu einem Schuldenkanton, weil Einnahmen extern und intern weggebrochen sind. Ausreichend Reserven sind im Kanton zwar noch vorhanden. Der Regierungsrat will diese aber massiv abbauen. Und zwar nicht, weil wir in einer wirtschaftlichen Krise sind. Mit dem geplanten massiven Reserveabbau will die Regierung auf die fehlenden Einnahmen reagieren. Reserven sind eine Vorsorge für schlechte Zeiten und sollten nicht der Finanzierung von Steuersenkungen dienen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.

Selbst die Regierung plant wegen dieser alarmierenden Entwicklung für die Jahre 2025-2027 eine Aufhebung der Steuerfusssenkung von 2022 für natürliche Personen. Die Fraktion SP und Gewerkschaften kann sich unter diesen Umständen sogar eine Steuerfusskorrektur für das Jahr 2024 vorstellen.

In den letzten Jahren sind im Kanton Thurgau die Steuern für Unternehmen (juristischen Personen) im Rahmen der diversen Unternehmenssteuerreformen massiv reduziert worden. Da der Kanton dringend mehr Einnahmen benötigt, wären auch hier Korrekturen angezeigt. Der Budgetierungsprozess kann so nicht mehr akzeptiert werden. Es braucht dringend Massnahmen. Veränderungen von wichtigen Annahmen wie SNB-Gewinnüberweisung im Jahresverlauf müssen laufend eingeschätzt und berücksichtigt werden.

 

Sonja Wiesmann, Fraktionschefin SP Thurgau, 0793670403

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