Grossratsgeflüster (18. Dezember 2024)

Traudi Schönegger, Sirnach

Das heutige Grossratsgeflüster wurde von Kantonsrätin Traudi Schönegger aus Sirnach verfasst.

Grossratsgeflüster vom 18. Dezember 2024

Nach der Begrüssung des Grossratspräsidenten stellt Kantonsrat Stefan Leuthold den Antrag, die Traktandenliste folgend anzupassen: Traktandum 6 ist dem Traktandum 4 vorzuziehen. Der Antrag wird angenommen.

Traktandum 1: Fragestunde

Bei der Fragestunde wurden sieben Fragen eingereicht. Der Grossteil der Fragen bezieht sich auf die Perspektive und somit auf die Kürzung des Kantonsbeitrages von CHF 820’000.- obwohl der Grosse Rat die Kürzung auf CHF 620’000.- angepasste. Weiterführend stellt sich die Frage, wie künftig der Regierungsrat mit den Entscheiden des grossen Rates umgeht.

Eine Frage bezieht sich auf die Kunstsammlungen des Thurgauer Künstlers «Holy», nachdem die Stimmberechtigten der Stadt Davos das Ausstellen der Sammlung abgelehnt haben, könnte der Kanton Thurgau die Sammlung beispielsweise in der Kartause Ittingen ausstellen, falls die finanziellen Mittel bereitgestellt würden – eine grosse Chance für unseren Kanton.

Traktandum 2: Beitritt zur Interkantonalen Vereinigung für Stiftungsaufsicht/BVG

Zur Stiftungsaufsicht/BVG der Ostschweizer Kantone (IVBSA) gehören Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Thurgau, Tessin. Hier ist Eintreten für alle Fraktionen unbestritten. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Vorlage freiwillig vor. Die Transparenz des Regierungsrates wird von allen Fraktionen begrüsst. Der Grosse Rat nimmt die Vorlage bei wenigen Enthaltungen einstimmig an, womit der Thurgau Mitglied eines Konkordates aus neun Kantonen wird.

Traktandum 3: Ruhetagsgesetz

Hier findet die erste Lesung statt. Die vorberatende Kommission hat den Änderungen einstimmig zugestimmt. Nach den Voten einiger Kommissionsmitglieder wird dem Eintreten zugestimmt. Seit 2002 gab es keine Anpassungen mehr bei diesem Gesetz. Das Gesetz soll moderat gelockert werden.

Vor allem über § 5 des Gesetzes wird heftig debattiert. Es wird plötzlich gefordert, dass es nur Lockerungen am und um den Dank,- Buss- und Bettag geben soll. Ein Antrag folgt. Dieser wird klar abgewiesen. § 4 Absatz 3 folgt ebenfalls ein Antrag, der den Gemeinden Entscheidungsfreiheiten nimmt. Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Die erste Lesung wird ohne weitere Anträge beendet. Die Ratssitzung endet um 12.00 Uhr.

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